Förderverein

Beitragsordnung ab 20.11.2018

Beitragsordnung des Fördervereins

„Freundeskreis der Borlachschule Artern“ e.V.

 

 

 

1. Jedes ordentliche Mitglied des Vereins hat den durch die Mitgliederversammlung beschlossenen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

 

2. Mitgliedsbeitrag

Es gelten folgende Mitgliedsbeiträge:

 

                                

2.1 Einzelmitgliedschaft

Mitglied (minderjährig*)       06,00 € / Jahr

Mitglied (volljährig)              12,00 € / Jahr

 

*Ab der Beitragsfälligkeit nach Erreichen der Volljährigkeit, wird der Beitrag für volljährige Mitglieder ohne weitere Aufforderung fällig.

 

2.2 Familienmitgliedschaft**

                                          20,00 € / Jahr

 

**nur Eheleute und Lebenspartner

 

 

3. Zahlweise

 

3.1. Lastschrift

Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich fällig und zum Ersten des Monats März eines jeden Jahres zu entrichten.

Die Entrichtung erfolgt per Lastschriftverfahren, wodurch der Verein berechtigt ist, den Vereinsbeitrag jährlich von einem durch das Mitglied zu bezeichnenden Konto einzuziehen.

 

3.2. Überweisung

Der Mitgliedsbeitrag kann ohne Ermächtigung zum Lastschriftverfahren als Jahresbeitrag im Voraus durch Überweisung entrichtet werden.

Er ist zum Ersten des Monats März bei Beginn eines jeden Geschäftsjahres fällig und ist auf folgendes Konto zu überweisen:

 

 

Kyffhäusersparkasse

IBAN: DE09 8205 5000 3400 0193 71

BIC: HELADEF1KYF

 

 

Artern, 20.11.2018