Förderverein
Beitragsordnung ab 20.11.2018
- Details
- Kategorie: Neues vom Förderverein
- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 05. Juli 2019 19:26
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Beitragsordnung des Fördervereins
„Freundeskreis der Borlachschule Artern“ e.V.
1. Jedes ordentliche Mitglied des Vereins hat den durch die Mitgliederversammlung beschlossenen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
2. Mitgliedsbeitrag
Es gelten folgende Mitgliedsbeiträge:
2.1 Einzelmitgliedschaft
Mitglied (minderjährig*) 06,00 € / Jahr
Mitglied (volljährig) 12,00 € / Jahr
*Ab der Beitragsfälligkeit nach Erreichen der Volljährigkeit, wird der Beitrag für volljährige Mitglieder ohne weitere Aufforderung fällig.
2.2 Familienmitgliedschaft**
20,00 € / Jahr
**nur Eheleute und Lebenspartner
3. Zahlweise
3.1. Lastschrift
Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich fällig und zum Ersten des Monats März eines jeden Jahres zu entrichten.
Die Entrichtung erfolgt per Lastschriftverfahren, wodurch der Verein berechtigt ist, den Vereinsbeitrag jährlich von einem durch das Mitglied zu bezeichnenden Konto einzuziehen.
3.2. Überweisung
Der Mitgliedsbeitrag kann ohne Ermächtigung zum Lastschriftverfahren als Jahresbeitrag im Voraus durch Überweisung entrichtet werden.
Er ist zum Ersten des Monats März bei Beginn eines jeden Geschäftsjahres fällig und ist auf folgendes Konto zu überweisen:
Kyffhäusersparkasse
IBAN: DE09 8205 5000 3400 0193 71
BIC: HELADEF1KYF
Artern, 20.11.2018